ESG Offenlegung

Unternehmensbezogene Offenlegung

Informationen in Bezug auf die Liberta Partners GmbH und die Liberta Partners Management GmbH

Liberta Partners GmbH, (LEI: 391200MCXOCBLVX9P822) ist eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Liberta Partners Management GmbH, (LEI: 3912000939SCA3RHZM58) ist eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die nachfolgenden Informationen gelten sowohl für die Liberta Partners GmbH als auch für die Liberta Partners Management GmbH, gemeinsam auch die „Liberta KVGs“.

Die von der Liberta Partners GmbH bzw. der Liberta Partners Management GmbH verwalteten Spezial-AIF fokussieren sich bei ihren Investitionen, branchenunabhängig, auf Abspaltungen aus Konzernstrukturen (Carve-Outs) und Nachfolgesituationen, sofern eine Möglichkeit zum Erwerb einer Mehrheit gegeben ist. Unternehmen sollten hierbei ihren Hauptsitz in der DACH-Region (in Ausnahmesituationen auch in angrenzenden Ländern) haben. Sofern die Zielunternehmen deutliches Entwicklungspotential aufweisen, kann auch in tiefgreifende Restrukturierungssituationen investiert werden.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Nachhaltigkeitspolitik und die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse der Liberta KVGs im Allgemeinen.

Artikel 3 der SFDR: Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Liberta Partners GmbH und Liberta Partners Management GmbH beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse, ebenso wie in ihre laufenden Verwaltungsaktivitäten ein. „Nachhaltigkeitsrisiken“ beziehen sich auf Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die bei Eintritt eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investitionsaktivitäten haben könnten. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist für die Liberta KVGs ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Um verantwortungsvolles Handeln sicherzustellen, werden im Rahmen der Strategie der Liberta KVGs Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) entwickelt und entsprechende Prozesse sowie eine ESG-Policy implementiert.

Investitionsentscheidung

Im Rahmen des Auswahlprozesses von neuen Investitionsmöglichkeiten werden die Liberta KVGs die Nachhaltigkeitsfaktoren von potenziellen Portfoliounternehmen anhand eines eigenen ESG-Scoringmodells bewerten. Die Informationen dafür werden die Liberta KVGs durch eine gezielte ESG-Due Diligence, durch Prüfen von relevanten Unterlagen, Interviews mit Vertretern der potenziellen Portfoliounternehmen und durch Sekundäranalysen erhalten. Die Liberta KVGs bekommen damit ein umfassendes Profil der Nachhaltigkeitsfaktoren der Portfoliounternehmen, bewerten auf dessen Basis die Nachhaltigkeitsrisiken systematisch und werden einen ESG-Nachhaltigkeitsplan für jedes Portfoliounternehmen entwickeln. Die Ergebnisse des ESG-Scoringmodells werden im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses von den Investitionskomitees berücksichtigt.

Haltephase von Portfoliounternehmen

Die Liberta KVGs verfolgen das Ziel, die Portfoliounternehmen während der Haltedauer systematisch weiterzuentwickeln und Potentiale auszuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, definieren die Liberta KVGs für jedes Portfoliounternehmen eine Wertentwicklungsstrategie. Ein Bestandteil dieser Strategie ist der ESG-Nachhaltigkeitsplan. Während der Haltephase der Portfoliounternehmen werden der Fortschritt des ESG-Nachhaltigkeitsplans sowie die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig überprüft und bewertet. Die Liberta KVGs haben sich zum Ziel gesetzt, den ESG-Nachhaltigkeitsplan für jedes Portfoliounternehmen umzusetzen, da es positive Auswirkungen auf die Rentabilität haben kann.

Regelmäßige Überprüfung der ESG-Aktivitäten

Die Liberta KVGs überprüfen die Verfahren zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken und Anforderungen berücksichtigt werden.

Weitere ESG-Aktivitäten der Liberta KVGs

Die Liberta KVGs konnten mit dem Dienstleister Climate Partner ihre jährlichen CO²-Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensieren. Folglich sind sie als klimaneutrales Unternehmen zertifiziert. Die Liberta KVGs unterstützen regelmäßig soziale und nachhaltige Projekte und jeder Mitarbeitende engagiert sich mehrere Stunden pro Jahr ehrenamtlich.

Artikel 4 der SFDR: Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 der Offenlegungsverordnung bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principle Adverse Impacts“; PAI). Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie die Liberta KVGs bestimmte Informationen offenlegen. Derzeit berücksichtigen die Liberta KVGs keine etwaigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sie der Auffassung sind, dass die ihr zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. Die Liberta KVGs werden die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, ob es zukünftig möglich ist, die von Artikel 4 der Offenlegungsverordnung geforderten Informationen offenzulegen.

Artikel 5 der SFDR: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen über die Vergütungspolitik

Die Liberta KVGs verfügen als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht über eine Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem variablen und fixen Bestandteil in Kombination mit themenspezifischen Boni zusammen. Mitarbeiter werden dazu angehalten, bei Investitionsentscheidungsprozessen Nachhaltigkeitsrisiken unter Anwendung des ESG-Scoringmodells zu berücksichtigen und während der Haltephase der Portfoliounternehmen Nachhaltigkeitsrisiken gemäß dem ESG-Nachhaltigkeitsplan zu identifizieren und zu bewerten. Dies wird durch die Führungskräfte überwacht und gegebenenfalls bei der Festlegung der variablen Vergütung berücksichtigt. Das Vergütungsmodell für das Fondsmanagement erhält darüber hinaus eine Carried-Interest-Komponente, welche dazu motiviert, Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, da diese eine negative Auswirkung auf den Wert der Investitionen und damit auf die erzielte Rendite haben können.

 

Die oben dargestellten Informationen über die Vergütungspolitik wurden angepasst, um einen genaueren Überblick über das angewendete Vergütungsmodell zu gewähren.

 

 

Produktbezogene Offenlegung

Informationen in Bezug auf die Liberta Partners Fund II GmbH & Co. KG und die Liberta Partners Fund III GmbH & Co. KG

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Liberta Partners Fund II GmbH & Co. KG bzw. Liberta Partners Fund III GmbH & Co. KG:

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Sustainability-related disclosures

Liberta Partners Fund II GmbH & Co. KG

Diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen beziehen sich auf das folgende Finanzprodukt: These sustainability-related disclosures relate to the following financial product:
Kommanditanteil an der
Liberta Partners Fund II GmbH & Co. KG
(der „Fonds“)
Limited partnership interest in
Liberta Partners Fund II GmbH & Co. KG
(the „Fund“)
Der Fonds wird von der Liberta Partners GmbH („Managementgesellschaft“) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. The Fund is managed by Liberta Partners GmbH („Management Company“) as an external capital management company.
Diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen umfassen Informationen zu den ökologischen und sozialen Merkmalen des Finanzprodukts gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die vorschreibt, dass Unternehmen Informationen zu allen ökologischen oder sozialen Merkmalen veröffentlichen, die mit einem Finanzprodukt gefördert werden. Das vorliegende Dokument soll eine Beschreibung dieser Merkmale für den Fonds liefern, zusammen mit Informationen über die Methoden, die zur Bewertung, Messung und Überwachung dieser Merkmale verwendet werden. This sustainability-related disclosure includes information relating to environmental and social characteristics of the financial product in accordance with the Regulation (EU) 2019/2088 of the European Parliament and of the Council of 27 November 2019 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (SFDR), which requires that firms publish information on any environmental or social characteristic that their products promote. This document is intended to provide a description of these features for this Fund, together with information on the methodologies used to assess, measure and monitor them.
  1. Zusammenfassung / Summary
Der Fonds fördert ökologische oder soziale Merkmale, verwendet jedoch keinen Referenzwert, um dies zu erreichen und tätigt keine nachhaltigen Investitionen. The Fund promotes environmental and social characteristics; however, it does not use a reference benchmark for the purpose of attaining this or make any sustainable investments.
Der Fonds wird das eingesammelte Kapital zum weit überwiegenden Teil in Unternehmensbeteiligungen (vornehmlich Mehrheitsbeteiligungen) von nicht börsennotierten Unternehmen investieren. Dabei wendet der Fonds eine Ausschlusspolitik an, die Investitionen in Unternehmen ausschließt, die in bestimmten Bereichen tätig sind, wie im nachstehenden Abschnitt über die Anlagestrategie beschrieben. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden anhand des Due-Diligence-Prozesses und interner Verfahren bewertet, sofern verfügbar. Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird durch ein internes Compliance-Screening und die Auswertung von Daten aus Drittquellen überwacht. The fund will invest the capital provided by investors predominantly in equity investments (primarily majority interests) in unlisted companies. In doing so, the Fund will apply an Exclusion Policy which excludes investments in companies which are involved in certain activities as described in the Investment Strategy section below. Good governance practices of investee companies are assessed based on the due diligence process and internal procedures, where available. The attainment of the environmental and social characteristics is monitored through internal compliance screening and the evaluation of data from third-party sources.
Der Fonds verwendet die ihm vor seiner Anlageentscheidung in der Due-Diligence-Prüfung offengelegten Daten sowie die von der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen bereitgestellten Informationen, um die Einhaltung der Ausschlusspolitik sicherzustellen. Jedoch bezieht sich die Ausschlusspolitik nur auf direkte Tätigkeiten der Portfolio-Unternehmen und nicht auf Aktivitäten von deren Geschäftspartnern. Infolgedessen ist es möglich, dass indirekt Aktivitäten gefördert werden, die mit der Ausschlusspolitik nicht vereinbar sind. The Fund uses the data disclosed to it in the due diligence process prior to its investment decision, as well as the information provided by the management of the portfolio companies, to ensure compliance with the Exclusion Policy. However, the Exclusion Policy only applies to direct activities of the portfolio companies and not to activities of their business partners. As a result, activities that are inconsistent with the Exclusion Policy may be indirectly promoted.
Die Managementgesellschaft hat Due-Diligence-Prozesse eingeführt, anhand derer sichergestellt wird, dass Anlageentscheidungen im besten Interesse des Fonds und seiner Anleger getroffen werden. The Management Company has due diligence processes in place to ensure that investment decisions are made in the best interest of the Fund and its investors.
Der Fonds wird sich aktiv mit dem Management der Portfolio-Unternehmen auseinandersetzen, um die Entwicklung von Best Practices zur Verbesserung der Berücksichtigung von ESG-Belangen zu fördern. The Fund will actively engage with portfolio company management to encourage evolving best practices to improve their ESG considerations.
  1. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

  1. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds darf keine Beteiligungen an Unternehmen erwerben, die in den folgenden Sektoren tätig sind („Ausschlussliste“):

  • Waffen- oder Munitionsherstellung
  • Pornographie und sexuelle Dienstleistungen
  • Illegale Betäubungsmittel
    1. Anlagestrategie

Im Folgenden wird die Anlagestrategie beschrieben, mit der die vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht werden sollen.

Der Fonds wendet bei seinen Anlageentscheidungen die Ausschlussliste an, in der festgelegt ist, welche Investitionen vom Fonds nicht getätigt werden dürfen. Der Fonds darf keine Investitionen in Unternehmen tätigen, wenn anhand einer Kombination von Analysen Dritter und/oder interner Analysen festgestellt wurde, dass diese Unternehmen oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen in einem von der Ausschlussliste erfassten Sektor aktiv sind.

Die Managementgesellschaft bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung (Good-Governance-Praktiken) der Unternehmen, in die der Fonds investiert im Hinblick auf eine Vielzahl von Faktoren wie Managementstrukturen und Entscheidungsfindung, Rechenschaftspflicht gegenüber den Gesellschaftern, Vergütungsstrukturen, Unternehmenskultur, die Einhaltung der geltenden Gesetze und das Ausbleiben negativer Ereignisse, die möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf die Finanzerträge des Unternehmens haben könnten. Die Bewertung erfolgt vor dem Abschluss der Investition anhand der im Due-Diligence-Prozess zur Verfügung gestellten Unterlagen. Während der Haltedauer wird die Einhaltung guter Corporate-Governance-Standards von der Managementgesellschaft überwacht und bewertet.

  1. Aufteilung der Investitionen

Der Fonds wird das eingesammelte Kapital zum weit überwiegenden Teil in Unternehmensbeteiligungen (vornehmlich Mehrheitsbeteiligungen) an nicht börsennotierten Unternehmen investieren („Portfolio-Unternehmen“). Der Fonds ist berechtigt, Gesellschafterdarlehen an die von ihm gehaltenen Portfolio-Unternehmen zu gewähren. Investitionen in die von der Ausschlussliste erfassten Unternehmen dürfen nicht getätigt werden. Daneben wird der Fonds einen Teil des Kapitals in Bankguthaben halten.

Es besteht für dieses Finanzprodukt keine Verpflichtung zu nachhaltigen Investitionen. Daher ist derzeit keine bestimmte Vermögensallokation im Hinblick auf nachhaltige Investitionen geplant. Dies schließt nicht aus, dass nachhaltige Investitionen getätigt werden können.

Der Fonds setzt keine Derivate ein, um die vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erreichen.

  1. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Managementgesellschaft verwendet interne Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Ausschlussliste und kann sich auf Drittquellen stützen, um Daten zu liefern, die für die Analyse der Indikatoren zur Überwachung der oben erwähnten verbindlichen ökologischen und sozialen Merkmale erforderlich sind.

  1. Methoden

Der Fonds wird laufend sowie vor jedem Erwerb von Vermögensgegenständen überwachen, ob die Ausschlussliste bei seinen Investments beachtet wird. Dies geschieht durch die Überwachung der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen sowie insbesondere durch den Due-Diligence-Prozess vor dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen.

  1. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds verwendet die von ihm vor dem Beteiligungserwerb im Due-Diligence-Prozess erhobenen Daten sowie die von der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen bereitgestellten Informationen, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (Einhaltung der Ausschlussliste) zu erreichen. Als Mehrheitsgesellschafter der Portfolio-Unternehmen wird der Fonds die Bereitstellung der Informationen durch die Geschäftsführung gewährleisten. Im Falle von Minderheitsbeteiligungen werden die Portfolio-Unternehmen vertraglich zur Bereitstellung der Informationen verpflichtet.

Die Managementgesellschaft verfügt über Datenqualitätsprüfungen und Validierungsregeln für die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale verwendeten Daten. Die Managementgesellschaft hat Verfahren und Kontrollmechanismen etabliert, um festgestellte Probleme mit der Datenqualität zu beheben und bewertet kontinuierlich ihre Prozesse, um die Kontrollen zu verbessern.

Die Managementgesellschaft verlässt sich bei der Umsetzung der ökologischen und sozialen Merkmale, die der Fonds fördert, auf Daten der Portfolio-Unternehmen und sonstiger Dritter. Eine eigene Schätzung von Daten wird nicht vorgenommen.

  1. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Ausschlussliste bezieht sich nur auf Portfolio-Unternehmen und verbundene Unternehmen, nicht jedoch auf Lieferanten, Kunden, Kreditgeber und andere Geschäftspartner der Portfolio-Unternehmen. Es werden daher keine Daten über die Aktivitäten der Geschäftspartner erhoben oder bewertet. Infolgedessen ist es möglich, dass indirekt Aktivitäten gefördert werden, die mit der Ausschlusspolitik nicht vereinbar sind.

Es kann nicht gewährleistet werden, dass die von den Portfolio-Unternehmen und sonstigen Dritten erhobenen Daten in jeder Hinsicht ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Bild über die Geschäftstätigkeit der Portfolio-Unternehmen vermitteln. Ebenso kann die laufende Geschäftstätigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt lückenlos überwacht werden.

  1. Sorgfaltspflicht

Die Managementgesellschaft stellt sicher, dass die Personen, die Anlageentscheidungen treffen, die Anlagen mit der gebotenen Sorgfalt und im besten Interesse des Fonds und seiner Anleger tätigen (Due-Diligence-Prozess). Die Managementgesellschaft beaufsichtigt und überprüft regelmäßig die Due-Diligence-Prozesse und -Verfahren, um sicherzustellen, dass die Prozesse von den Personen, die Anlageentscheidungen treffen, wirksam umgesetzt werden. Die Managementgesellschaft verfügt über mehrere Quellen für externe Daten über Unternehmen, in die investiert werden soll, die es den Personen, die Anlageentscheidungen treffen, zusammen mit eigenen Recherchen ermöglichen, vor einer Investition im Namen des Fonds eine fundierte Entscheidung zu treffen, die auch die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Managementgesellschaft führt vor einer Investitionsentscheidung sowie während der Haltedauer verschiedene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Vermögenswerte investiert, die mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des Fonds übereinstimmen.

  1. Mitwirkungspolitik

Der Fonds wird sich im Zusammenhang mit ESG-Belangen durch die laufende Begleitung der Geschäftsführung, Ausübung seiner Gesellschafterrechte und Portfolioüberprüfungen aktiv mit dem Management der Portfolio-Unternehmen auseinandersetzen, um besser zu verstehen, wie die Unternehmen solche Themen berücksichtigen, und um die Entwicklung von Best Practices zur Verbesserung der Berücksichtigung von ESG-Belangen zu fördern.

Zu den geeigneten Maßnahmen können Treffen mit der Geschäftsführung oder Gespräche mit Aufsichtsgremien und Arbeitnehmervertretungen gehören. Der Fonds beabsichtigt, Erkenntnisse der Portfolio-Unternehmen im Zusammenhang mit ESG-Belangen in Erfahrung zu bringen, um diese möglicherweise in anderen Portfolio-Unternehmen zur Anwendung zu bringen.

  1. Bestimmter Referenzwert

Ein Referenzwert für die Erreichung der vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale wurde nicht festgelegt.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Sustainability-related disclosures

Liberta Partners Fund III GmbH & Co. KG

Diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen beziehen sich auf das folgende Finanzprodukt: These sustainability-related disclosures relate to the following financial product:
Kommanditanteil an der
Liberta Partners Fund III GmbH & Co. KG
(der „Fonds“)
Limited partnership interest in
Liberta Partners Fund III GmbH & Co. KG(the „Fund“)
Der Fonds wird von der Liberta Partners Management GmbH („Managementgesellschaft“) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. The Fund is managed by Liberta Partners Management GmbH („Management Company“) as an external capital management company.
Diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen umfassen Informationen zu den ökologischen und sozialen Merkmalen des Finanzprodukts gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die vorschreibt, dass Unternehmen Informationen zu allen ökologischen oder sozialen Merkmalen veröffentlichen, die mit einem Finanzprodukt gefördert werden. Das vorliegende Dokument soll eine Beschreibung dieser Merkmale für den Fonds liefern, zusammen mit Informationen über die Methoden, die zur Bewertung, Messung und Überwachung dieser Merkmale verwendet werden. This sustainability-related disclosure includes information relating to environmental and social characteristics of the financial product in accordance with the Regulation (EU) 2019/2088 of the European Parliament and of the Council of 27 November 2019 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (SFDR), which requires that firms publish information on any environmental or social characteristic that their products promote. This document is intended to provide a description of these features for this Fund, together with information on the methodologies used to assess, measure and monitor them.
  1. Zusammenfassung / Summary
Der Fonds fördert ökologische oder soziale Merkmale, verwendet jedoch keinen Referenzwert, um dies zu erreichen und tätigt keine nachhaltigen Investitionen. The Fund promotes environmental and social characteristics; however, it does not use a reference benchmark for the purpose of attaining this or make any sustainable investments.
Der Fonds wird das eingesammelte Kapital zum weit überwiegenden Teil in Unternehmensbeteiligungen (vornehmlich Mehrheitsbeteiligungen) von nicht börsennotierten Unternehmen investieren. Dabei wendet der Fonds eine Ausschlusspolitik an, die Investitionen in Unternehmen ausschließt, die in bestimmten Bereichen tätig sind, wie im nachstehenden Abschnitt über die Anlagestrategie beschrieben. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden anhand des Due-Diligence-Prozesses und interner Verfahren bewertet, sofern verfügbar. Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird durch ein internes Compliance-Screening und die Auswertung von Daten aus Drittquellen überwacht. The fund will invest the capital provided by investors predominantly in equity investments (primarily majority interests) in unlisted companies. In doing so, the Fund will apply an Exclusion Policy which excludes investments in companies which are involved in certain activities as described in the Investment Strategy section below. Good governance practices of investee companies are assessed based on the due diligence process and internal procedures, where available. The attainment of the environmental and social characteristics is monitored through internal compliance screening and the evaluation of data from third-party sources.
Der Fonds verwendet die ihm vor seiner Anlageentscheidung in der Due-Diligence-Prüfung offengelegten Daten sowie die von der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen bereitgestellten Informationen, um die Einhaltung der Ausschlusspolitik sicherzustellen. Jedoch bezieht sich die Ausschlusspolitik nur auf direkte Tätigkeiten der Portfolio-Unternehmen und nicht auf Aktivitäten von deren Geschäftspartnern. Infolgedessen ist es möglich, dass indirekt Aktivitäten gefördert werden, die mit der Ausschlusspolitik nicht vereinbar sind. The Fund uses the data disclosed to it in the due diligence process prior to its investment decision, as well as the information provided by the management of the portfolio companies, to ensure compliance with the Exclusion Policy. However, the Exclusion Policy only applies to direct activities of the portfolio companies and not to activities of their business partners. As a result, activities that are inconsistent with the Exclusion Policy may be indirectly promoted.
Die Managementgesellschaft hat Due-Diligence-Prozesse eingeführt, anhand derer sichergestellt wird, dass Anlageentscheidungen im besten Interesse des Fonds und seiner Anleger getroffen werden. The Management Company has due diligence processes in place to ensure that investment decisions are made in the best interest of the Fund and its investors.
Der Fonds wird sich aktiv mit dem Management der Portfolio-Unternehmen auseinandersetzen, um die Entwicklung von Best Practices zur Verbesserung der Berücksichtigung von ESG-Belangen zu fördern. The Fund will actively engage with portfolio company management to encourage evolving best practices to improve their ESG considerations.
  1. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

  1. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds darf keine Beteiligungen an Unternehmen erwerben, die in den folgenden Sektoren tätig sind („Ausschlussliste“):

  • Waffen- oder Munitionsherstellung
  • Pornographie und sexuelle Dienstleistungen
  • Illegale Betäubungsmittel
    1. Anlagestrategie

Im Folgenden wird die Anlagestrategie beschrieben, mit der die vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht werden sollen.

Der Fonds wendet bei seinen Anlageentscheidungen die Ausschlussliste an, in der festgelegt ist, welche Investitionen vom Fonds nicht getätigt werden dürfen. Der Fonds darf keine Investitionen in Unternehmen tätigen, wenn anhand einer Kombination von Analysen Dritter und/oder interner Analysen festgestellt wurde, dass diese Unternehmen oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen in einem von der Ausschlussliste erfassten Sektor aktiv sind.

Die Managementgesellschaft bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung (Good-Governance-Praktiken) der Unternehmen, in die der Fonds investiert im Hinblick auf eine Vielzahl von Faktoren wie Managementstrukturen und Entscheidungsfindung, Rechenschaftspflicht gegenüber den Gesellschaftern, Vergütungsstrukturen, Unternehmenskultur, die Einhaltung der geltenden Gesetze und das Ausbleiben negativer Ereignisse, die möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf die Finanzerträge des Unternehmens haben könnten. Die Bewertung erfolgt vor dem Abschluss der Investition anhand der im Due-Diligence-Prozess zur Verfügung gestellten Unterlagen. Während der Haltedauer wird die Einhaltung guter Corporate-Governance-Standards von der Managementgesellschaft überwacht und bewertet.

  1. Aufteilung der Investitionen

Der Fonds wird das eingesammelte Kapital zum weit überwiegenden Teil in Unternehmensbeteiligungen (vornehmlich Mehrheitsbeteiligungen) an nicht börsennotierten Unternehmen investieren („Portfolio-Unternehmen“). Der Fonds ist berechtigt, Gesellschafterdarlehen an die von ihm gehaltenen Portfolio-Unternehmen zu gewähren. Investitionen in die von der Ausschlussliste erfassten Unternehmen dürfen nicht getätigt werden. Daneben wird der Fonds einen Teil des Kapitals in Bankguthaben halten.

Es besteht für dieses Finanzprodukt keine Verpflichtung zu nachhaltigen Investitionen. Daher ist derzeit keine bestimmte Vermögensallokation im Hinblick auf nachhaltige Investitionen geplant. Dies schließt nicht aus, dass nachhaltige Investitionen getätigt werden können.

Der Fonds setzt keine Derivate ein, um die vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erreichen.

  1. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Managementgesellschaft verwendet interne Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Ausschlussliste und kann sich auf Drittquellen stützen, um Daten zu liefern, die für die Analyse der Indikatoren zur Überwachung der oben erwähnten verbindlichen ökologischen und sozialen Merkmale erforderlich sind.

  1. Methoden

Der Fonds wird laufend sowie vor jedem Erwerb von Vermögensgegenständen überwachen, ob die Ausschlussliste bei seinen Investments beachtet wird. Dies geschieht durch die Überwachung der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen sowie insbesondere durch den Due-Diligence-Prozess vor dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen.

  1. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds verwendet die von ihm vor dem Beteiligungserwerb im Due-Diligence-Prozess erhobenen Daten sowie die von der Geschäftsführung der Portfolio-Unternehmen bereitgestellten Informationen, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (Einhaltung der Ausschlussliste) zu erreichen. Als Mehrheitsgesellschafter der Portfolio-Unternehmen wird der Fonds die Bereitstellung der Informationen durch die Geschäftsführung gewährleisten. Im Falle von Minderheitsbeteiligungen werden die Portfolio-Unternehmen vertraglich zur Bereitstellung der Informationen verpflichtet.

Die Managementgesellschaft verfügt über Datenqualitätsprüfungen und Validierungsregeln für die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale verwendeten Daten. Die Managementgesellschaft hat Verfahren und Kontrollmechanismen etabliert, um festgestellte Probleme mit der Datenqualität zu beheben und bewertet kontinuierlich ihre Prozesse, um die Kontrollen zu verbessern.

Die Managementgesellschaft verlässt sich bei der Umsetzung der ökologischen und sozialen Merkmale, die der Fonds fördert, auf Daten der Portfolio-Unternehmen und sonstiger Dritter. Eine eigene Schätzung von Daten wird nicht vorgenommen.

  1. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Ausschlussliste bezieht sich nur auf Portfolio-Unternehmen und verbundene Unternehmen, nicht jedoch auf Lieferanten, Kunden, Kreditgeber und andere Geschäftspartner der Portfolio-Unternehmen. Es werden daher keine Daten über die Aktivitäten der Geschäftspartner erhoben oder bewertet. Infolgedessen ist es möglich, dass indirekt Aktivitäten gefördert werden, die mit der Ausschlusspolitik nicht vereinbar sind.

Es kann nicht gewährleistet werden, dass die von den Portfolio-Unternehmen und sonstigen Dritten erhobenen Daten in jeder Hinsicht ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Bild über die Geschäftstätigkeit der Portfolio-Unternehmen vermitteln. Ebenso kann die laufende Geschäftstätigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt lückenlos überwacht werden.

  1. Sorgfaltspflicht

Die Managementgesellschaft stellt sicher, dass die Personen, die Anlageentscheidungen treffen, die Anlagen mit der gebotenen Sorgfalt und im besten Interesse des Fonds und seiner Anleger tätigen (Due-Diligence-Prozess). Die Managementgesellschaft beaufsichtigt und überprüft regelmäßig die Due-Diligence-Prozesse und -Verfahren, um sicherzustellen, dass die Prozesse von den Personen, die Anlageentscheidungen treffen, wirksam umgesetzt werden. Die Managementgesellschaft verfügt über mehrere Quellen für externe Daten über Unternehmen, in die investiert werden soll, die es den Personen, die Anlageentscheidungen treffen, zusammen mit eigenen Recherchen ermöglichen, vor einer Investition im Namen des Fonds eine fundierte Entscheidung zu treffen, die auch die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Managementgesellschaft führt vor einer Investitionsentscheidung sowie während der Haltedauer verschiedene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Vermögenswerte investiert, die mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des Fonds übereinstimmen.

  1. Mitwirkungspolitik

Der Fonds wird sich im Zusammenhang mit ESG-Belangen durch die laufende Begleitung der Geschäftsführung, Ausübung seiner Gesellschafterrechte und Portfolioüberprüfungen aktiv mit dem Management der Portfolio-Unternehmen auseinandersetzen, um besser zu verstehen, wie die Unternehmen solche Themen berücksichtigen, und um die Entwicklung von Best Practices zur Verbesserung der Berücksichtigung von ESG-Belangen zu fördern.

Zu den geeigneten Maßnahmen können Treffen mit der Geschäftsführung oder Gespräche mit Aufsichtsgremien und Arbeitnehmervertretungen gehören. Der Fonds beabsichtigt, Erkenntnisse der Portfolio-Unternehmen im Zusammenhang mit ESG-Belangen in Erfahrung zu bringen, um diese möglicherweise in anderen Portfolio-Unternehmen zur Anwendung zu bringen.

  1. Bestimmter Referenzwert

Ein Referenzwert für die Erreichung der vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale wurde nicht festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2023