ESG Offenlegung

SFDR-Informationen in Bezug auf die Liberta Partners GmbH

Liberta Partners GmbH, (LEI: 391200MCXOCBLVX9P822) ist eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die von Liberta Partners GmbH verwalteten Spezial-AIF fokussieren sich bei ihren Investitionen, branchenunabhängig, auf Abspaltungen aus Konzernstrukturen (Carve-Outs) und Nachfolgesituationen, sofern eine Möglichkeit zum Erwerb einer Mehrheit gegeben ist. Unternehmen sollten hierbei ihren Hauptsitz in der DACH-Region (in Ausnahmesituationen auch in angrenzenden Ländern) haben. Sofern die Zielunternehmen deutliches Entwicklungspotential aufweisen, kann auch in tiefgreifende Restrukturierungssituationen investiert werden.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Nachhaltigkeitspolitik und die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse von Liberta Partners GmbH im Allgemeinen.

Artikel 3 der SFDR: Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Liberta Partners GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse, ebenso wie in ihre laufenden Verwaltungsaktivitäten ein. „Nachhaltigkeitsrisiken“ beziehen sich auf Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die bei Eintritt eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investitionsaktivitäten haben könnten. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist für Liberta Partners GmbH ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Um verantwortungsvolles Handeln sicherzustellen, werden im Rahmen der Strategie von Liberta Partners GmbH Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) entwickelt und entsprechende Prozesse sowie eine ESG-Policy implementiert.

Investitionsentscheidung

Im Rahmen des Auswahlprozesses von neuen Investitionsmöglichkeiten wird Liberta Partners GmbH die Nachhaltigkeitsfaktoren von potenziellen Portfoliounternehmen anhand eines eigenen ESG-Scoringmodells bewerten. Die Informationen dafür wird Liberta Partners GmbH durch eine gezielte ESG-Due Diligence, durch Prüfen von relevanten Unterlagen, Interviews mit Vertretern der potenziellen Portfoliounternehmen und durch Sekundäranalysen erhalten. Liberta Partners GmbH bekommt damit ein umfassendes Profil der Nachhaltigkeitsfaktoren der Portfoliounternehmen, bewertet auf dessen Basis die Nachhaltigkeitsrisiken systematisch und wird einen ESG-Nachhaltigkeitsplan für jedes Portfoliounternehmen entwickeln. Die Ergebnisse des ESG-Scoringmodells werden im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses vom Investitionskomitee berücksichtigt.

Haltephase von Portfoliounternehmen

Liberta Partners GmbH verfolgt das Ziel, die Portfoliounternehmen während der Haltedauer systematisch weiterzuentwickeln und Potentiale auszuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, definiert Liberta Partners GmbH für jedes Portfoliounternehmen eine Wertentwicklungsstrategie. Ein Bestandteil dieser Strategie ist der ESG-Nachhaltigkeitsplan. Während der Haltephase der Portfoliounternehmen werden der Fortschritt des ESG-Nachhaltigkeitsplans sowie die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig überprüft und bewertet. Liberta Partners hat sich zum Ziel gesetzt, den ESG-Nachhaltigkeitsplan für jedes Portfoliounternehmen umzusetzen, da es positive Auswirkungen auf die Rentabilität haben kann.

Regelmäßige Überprüfung der ESG-Aktivitäten

Liberta Partners GmbH überprüft die Verfahren zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken und Anforderungen berücksichtigt werden.

Weitere ESG-Aktivitäten der Liberta Partners GmbH

Liberta Partners GmbH konnte mit dem Dienstleister Climate Partner ihre jährlichen CO²-Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensieren. Folglich ist sie als klimaneutrales Unternehmen zertifiziert. Liberta Partners GmbH unterstützt regelmäßig soziale und nachhaltige Projekte und jeder Mitarbeitende engagiert sich mehrere Stunden pro Jahr ehrenamtlich.

Artikel 4 der SFDR: Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Erklärung zur Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 der Offenlegungsverordnung bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principle Adverse Impacts“; PAI). Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie die Liberta Partners GmbH bestimmte Informationen (ab dem 01. Juli 2022 unter Berücksichtigung sog. Regulatory Technical Standards; RTS) offenlegen. Derzeit berücksichtigt Liberta Partners GmbH keine etwaigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sie der Auffassung ist, dass die ihr zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. Liberta Partners GmbH wird die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, ob es zukünftig möglich ist, die von Artikel 4 der Offenlegungsverordnung (einschließlich der zukünftigen RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

Artikel 5 der SFDR: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen über die Vergütungspolitik

Liberta Partners GmbH verfügt als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht über eine Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Das Gehalt setzt sich aus einem variablen und fixen Bestandteil in Kombination mit themenspezifischen Boni zusammen. Mitarbeiter werden zudem nicht motiviert, übermäßige ESG-Risiken einzugehen. Dies wird durch die Führungskräfte überwacht, welche den Bonus und das variable Gehalt festlegen.

 

Zuletzt aktualisiert: 02.03.2022

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